Die Erbrechtsreform 2016, welche am 01.01.2017 in Kraft getreten ist, hat bedeutende Änderungen des gesamten österreichischen Erbrechtes mit sich gebracht:
Zunächst zu den neuen Formvorschriften
Formvorschrift Testament:
Das handgeschriebene eigenhändige Testament ist weiterhin gültig Für die Errichtung eines fremdhändigen Testamentes ist jedoch ein handschrifticher Zusatz erforderlich, in welchem von Errichter festgehalten wird, dass die Urkunde seinen letzten Willen entspricht. Ferner muß die Identität der Zeugen im Testament enthalten sein, sohin deren Name, Geburtsdatum und Adresse gesondert angeführt sein, und der sogenannte Zeugenzusatz eigenhändig geschrieben sein.