Die Erbrechtsreform 2016, welche am 01.01.2017 in Kraft getreten ist, hat bedeutende Änderungen des gesamten österreichischen Erbrechtes mit sich gebracht:
Zunächst zu den neuen Formvorschriften
Formvorschrift Testament:
Das handgeschriebene eigenhändige Testament ist weiterhin gültig Für die Errichtung eines fremdhändigen Testamentes ist jedoch ein handschrifticher Zusatz erforderlich, in welchem von Errichter festgehalten wird, dass die Urkunde seinen letzten Willen entspricht. Ferner muß die Identität der Zeugen im Testament enthalten sein, sohin deren Name, Geburtsdatum und Adresse gesondert angeführt sein, und der sogenannte Zeugenzusatz eigenhändig geschrieben sein.
Weiterlesen ...
Erhaltungspflichten der gemeinnützigen Vermieter (innen) wurde erweitert.
Soweit gemeinnützige Vereinigungen Vermieter sind, ist auch für die Erhaltung einer Wohnung im Inneren die Bauvereinigung zuständig. Schon bisher war die Heiztherme oder der Boiler durch die Vermieterseite instandzuhalten, nun gilt dies auch für den zur Verfügung gestellten Geschirrspüler oder für eine Badewanne oder Duscheinrichtung. Nur für kleinere Arbeiten – z.B. Austausch eines kaputten Duschkopfes – ist weiterhin der Mieter zuständig.
Weiterlesen ...
Die Steuerreform 2015/2016 bringt beträchtliche Veränderungen bei vermögensbezogenen Steuern, die für alle Grundstücks- und Eigenheimbesitzer bedeutsam sind: Jeder, der seine Immobilie in diesem oder in den nächsten Jahren verkauft hat – wenn nicht eine sogenannte Altimmobilie vorliegt, 30% statt wie bisher 25% Immobilienertragsteuer,
Weiterlesen ...
Mit dem Familienrechtsänderungsgesetz 2009 wurde die Rechtslage bezüglich der Vereinbarungen, die Ehegatten miteinander schließen können, speziell über die Aufteilung der Ehewohnung wesentlich geändert.
Weiterlesen ...
Aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2014 besteht die Möglichkeit, eine GmbH mit vermindertem Stammkapital von € 10.000,-- zu gründen, wovon zunächst nur die Hälfte, also € 5.000,-- einbezahlt werden. Binnen 10 Jahren muß das Stammkapital aus erwirtschafteten Gewinnen oder durch Bareinzahlung der Gesellschafter auf € 35.000,-- aufgestockt werden. Die Versteuerung erfolgt analog zur klassischen GmbH mit dem Unterschied, dass die jährliche Mindestkörperschaftsteuer in den ersten 5 Jahren € 500,--, und in den Jahren 6 bis 10 ab der Gründung € 1.000,-- beträgt. Erst ab dem 11. Jahr wird die KÖSt mit € 1.750,-- festgesetzt.
Weiterlesen ...
- Abschaffung der Kreditvertragsgebühr:
Im Gegenzug zur Einführung der Bankenabgabe wird die Darlehens- und Kreditvertragsgebühr für Vertragsabschlüsse ab dem 1.1.2011 abgeschafft, sodass Darlehens- und Kreditverträge gebührenfrei sind.
Weiterlesen ...
Stiftungsvorstände sind verpflichtet, dem für die Erhebung der Körperschaftssteuer zuständigen Finanzamt die festgestellten Begünstigten unverzüglich elektronisch mitzuteilen. Die Neuregelung trat mit 1.4.2011 in Kraft.
Die Abberufung eines Stiftungsvorstands ohne wichtigen Grund erfordert künftig eine Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen.
Mit dem Sachwalterrechtsänderungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass eigenberechtigte Personen für den Fall, dass sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sein sollten, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, durch eine Person ihres Vertrauens, welche sie mit einer entsprechenden Vorsorgevollmacht ausstatten, in allen Angelegenheiten vertreten werden. Durch diese Vertretung sollte die Bestellung eines Sachwalters entbehrlich sein.
Die Österreichische Notariatskammer hat für die Registrierung von Vorsorgevollmachten ein zentrales Register eingerichtet.