Aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes 2014 besteht die Möglichkeit, eine GmbH mit vermindertem Stammkapital von € 10.000,-- zu gründen, wovon zunächst nur die Hälfte, also € 5.000,-- einbezahlt werden. Binnen 10 Jahren muß das Stammkapital aus erwirtschafteten Gewinnen oder durch Bareinzahlung der Gesellschafter auf € 35.000,-- aufgestockt werden. Die Versteuerung erfolgt analog zur klassischen GmbH mit dem Unterschied, dass die jährliche Mindestkörperschaftsteuer in den ersten 5 Jahren € 500,--, und in den Jahren 6 bis 10 ab der Gründung € 1.000,-- beträgt. Erst ab dem 11. Jahr wird die KÖSt mit € 1.750,-- festgesetzt.
Durch das neue Unternehmergesetzbuch wurde das bisherige Handelsgesetzbuch abgelöst. Anstelle des Begriffs „Kaufmann“ ist der Begriff des „Unternehmers“ getreten, die Tätigkeit des Unternehmers ist statt des bisherigen „Betreiben eines Handelsgeschäftes“ nun eine unternehmerische Tätigkeit. Ein Unternehmen ist nun „jede auf Dauer angelegte Organisation selbständige wirtschaftliche Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein“ und umfasst auch Land- und Forstwirte sowie Freiberufler. Das erste Buch des neuen UGB enthält allgemeine Grundsätze und firmen- sowie firmenbuchrechtliche Bestimmungen. Das zweite Buch regelt die neue „offene Gesellschaft“ und die Kommanditgesellschaft, der auch nicht- unternehmerische Tätigkeiten offen stehen, ohne auf Gewinnerzielung gerichtet zu sein. Das dritte Buch enthält Bestimmungen zur Rechnungslegung (volle Rechnungslegungspflicht ab € 400.000,-- Umsatz). Das vierte Buch befasst sich mit unternehmensbezogenen Geschäften, deren Definition sich besonders am Konsumentenschutz orientieren.
Das neue Firmenrecht des Unternehmergesetzbuches gibt Unternehmen einen sehr weiten Spielraum bei ihrer Firmenbildung. Die Bildung einer Sach- oder Personenfirma ist nicht mehr erforderlich, vielmehr ist allen Rechtsträgern auch die Führung von Fantasiefirmen erlaubt. Diese müssen nur zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sein, Unterscheidungskraft besitzen und frei von irreführenden Angaben sein. Alle Firmen haben einen entsprechenden Rechtsformenzusatz zu führen.