Mit dem Sachwalterrechtsänderungsgesetz hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, dass eigenberechtigte Personen für den Fall, dass sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sein sollten, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen, durch eine Person ihres Vertrauens, welche sie mit einer entsprechenden Vorsorgevollmacht ausstatten, in allen Angelegenheiten vertreten werden. Durch diese Vertretung sollte die Bestellung eines Sachwalters entbehrlich sein.
Die Österreichische Notariatskammer hat für die Registrierung von Vorsorgevollmachten ein zentrales Register eingerichtet.